Kant schreibt zum Meinen in der Kritik der reinen Vernunft (Quelle):
Das Fürwahrhalten, oder die subjektive Gültigkeit des Urteils, in Beziehung auf die Überzeugung (welche zugleich objektiv gilt), hat folgende drei Stufen:
Meinen, Glauben und Wissen.
Meinen ist ein mit Bewußtsein sowohl subjektiv, als objektiv unzureichendes Fürwahrhalten. Ist das letztere nur subjektiv zureichend und wird zugleich für objektiv unzureichend gehalten, so heißt es Glauben. Endlich heißt das sowohl subjektiv als objektiv zureichende Fürwahrhalten das Wissen.
Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
| subjektiv/unzureichend | subjektiv/zureichend | |
|---|---|---|
| objektiv/unzureichend | Meinen | Glauben |
| objektiv/zureichend | ?? kognitive Dissonanz ?? | Wissen |
Etwaige Problematiken der verwendeten Taxonomie möchte ich ausklammern. Mir geht es um etwas Anderes. Scheinbar hält es Kant nicht für möglich, dass man etwas objektiv für wahr hält, subjektiv aber für unwahr. Das aber ist ein spannender oder sogar der spannendste Fall.
Ich habe versucht ein Wort zu finden, dass den Fall beschreibt, bin aber nur auf die Beschreibung “kognitive Dissonanz” gestoßen.
Weiter schreibt Kant:
Ich darf mich niemals unterwinden, zu meinen, ohne wenigstens etwas zu wissen, vermittelst dessen das an sich bloß problematische Urteil eine Verknüpfung mit Wahrheit bekommt, die, ob sie gleich nicht vollständig, doch mehr als willkürliche Erdichtung ist. Das Gesetz einer solchen Verknüpfung muß überdem gewiß sein. Denn, wenn ich in Ansehung dessen auch nichts als Meinung habe, so ist alles nur Spiel der Einbildung, ohne die mindeste Beziehung auf Wahrheit. In Urteilen aus reiner Vernunft ist es gar nicht erlaubt, zu meinen.
Verstehe ich so, dass Meinen zumindest einen Anteil an Wissen voraussetzt. Damit weicht Kant das Schema von oben wieder auf.